Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Schadensabwicklung durch Experten

Wir beraten Sie kompetent & unverbindlich

  1. Bei einem unverschuldeten Schaden werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen! Sie müssen Ihren Anwalt nicht bezahlen!
  2. Neben allgemeinen Forderungen können aus dem Haftpflichtschaden weitere Ansprüche entstehen. Diese wären beispielsweise Sachkosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung wie Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Sachschäden oder personenbezogene Ansprüche wie Arztkosten, Schmerzensgeld oder Zulassungsgebühren. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und lassen Sie sich alle Ihnen zustehenden Ansprüche und Kosten erstatten!
  3. Die Versicherer nehmen häufig unberechtigte Kürzungen vor. Als Laie kennen Sie die Regulierungspraxis und Ihre Rechte nicht. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht, der täglich Schadenabwicklungen mit Versicherern bearbeit, kann als Experte erfolgreich Ihre Rechte durchsetzen.

Unsere Partner & Fachanwälte für Verkehrsrecht

Kai Schnabel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Kai Schnabel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir schätzen seine Expertise auf dem Gebiet des Verkehrszivilrecht und empfehlen ihn durch Überzeugung auch gerne unseren Mandanten.

Die Versicherer nehmen in der Schadenabwicklung immer häufiger unberechtigte Kürzungen vor. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, sich von Beginn an durch anwaltliche Beratung eines Experten, die einem zustehenden Rechte zu sichern. Durch jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Schadenabwicklung ist Rechtsanwalt Kai Schnabel ein Profi und bestens vertraut mit der Regulierungspraxis der Versicherer.

Bei einem Verkehrsunfall rate ich, sich von Fachleuten bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche unterstützen zu lassen. Dazu gehört in rechtlicher Hinsicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und in technischer Hinsicht die Feststellung der Schadenshöhe durch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

Nur durch ein solches KFZ-Gutachten lassen sich die Kosten für eine fachgerechte Reparatur genau berechnen. Außerdem ermittelt der Sachverständige auch alle weiteren Beträge, die für die Schadensersatzforderung von Bedeutung sind. Dazu gehören die Werte des Fahrzeugs vor und nach einem Unfall, die Wertminderung und auch die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. All diese notwendigen Bewertungen enthält der einfache Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht.

Das Schadensgutachten ist auch wichtig als Beweismittel in einem eventuellen Gerichtsverfahren.

Die notwendigen Kosten für ein solches Gutachten gehören ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden, der von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu erstatten ist.

Der Geschädigte ist auch völlig frei in der Wahl des Gutachters und kann diesen selbständig beauftragen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist nicht berechtigt, einen Gutachter auszusuchen.

Ein freier und unabhängiger Gutachter unterstützt und berät Sie neutral und objektiv. Dies schafft eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Manfred Andreas

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mazlum Ayalp

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und es hierbei zu materiellen Schäden an Ihrem Fahrzeug gekommen ist, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des entstandenen Schadens beauftragen.

Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt, wie sie des Öfteren von Geschädigten eingeholt werden, hat vor Gericht keine Beweiskraft. Denn als Geschädigter müssen Sie nachweisen, in welcher Höhe auf Ihrer Seite ein Schaden eingetreten ist.

Weiterhin werden mit dem in unmittelbarer zeitlicher Folge zum Schadensereignis erstellten Gutachten eines Kfz-Sachverständigen die entstandenen Schäden rechtsverbindlich gesichert.

Es kommt auch oft vor, dass die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ein Gutachten für die bei Ihnen entstandenen Schäden erstellen lassen möchte. Derartige Angebote sollten Sie nicht annehmen, denn es besteht hierbei die Gefahr, dass das Gutachten zugunsten des Auftraggebers (hier die gegnerische Versicherung) des Sachverständigen erstellt wird und demzufolge der Schaden niedriger angesetzt wird, damit die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weniger zahlen muss. Des Weiteren finden in solchen Gutachten Schadenspositionen wie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung gar keine Berücksichtigung, obwohl sie Ihnen rechtlich zustehen würden.

Aus den genannten Gründen heraus empfehle ich meinen Mandanten immer, im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall brauchen Sie sich auch um die Kosten des Sachverständigen keine Sorgen zu machen, denn diese müssen von der
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Wir sind Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter in Frankfurt und Umgebung.

Schnelle und kompetente Hilfe von Experten - für Ihr gutes Recht!

Sie sind unverschuldet in einem Unfall verwickelt worden? Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie kostenfrei!