Kurzgutachten / Kostenvoranschlag in Frankfurt und Umgebung

Sie benötigen einen Kostenvoranschlag?

Wir beraten Sie kompetent & unverbindlich

Kostenvoranschlag & Kurzgutachten

Gutachten Kostenvoranschlag Frankfurt

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag stellt ein reduziertes KFZ-Gutachten dar, das kostengünstiger und leichter anzufertigen ist. Es ist grundsätzlich nur eine Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten, vergleichbar mit der Vorkalkulation einer KFZ-Werkstatt, das einem verbindlichen Angebot gleichkommt.

Kostenvoranschläge sollten nur dann beauftragt werden, wenn der Unfallschaden unterhalb der Bagatellschadengrenze (etwa 750 Euro) liegt. Meist werden die Schäden, gerade bei kleineren Unfällen wie dem Parkrempler als ,,da ist ja fast nichts’’ eingestuft. Doch bereits bei leichten Stößen können sich die Schäden später durch einen KFZ-Sachverständigen als deutlich höher herausstellen als zuerst vermutet.

Noch schwieriger ist die Einschätzung mit bloßem Auge, wenn es im Schadensbereich Vorschäden gibt. Für eine reibungslose Regulierung ist es besonders wichtig diese vom Kfz-Gutachter erfassen zu lassen und vom neuen Schadenbereich abzugrenzen. Es empfiehlt sich grundsätzlich ein Kurzgutachten zu beauftragen, auch wenn Sie von der gegnerischen Versicherung zu einem Kostenvoranschlag gedrängt werden.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist detaillierter und berücksichtigt weitere Aspekte wie die fotografische Dokumentation, Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung und mögliche Risiken hinsichtlich einer Reparaturausweitung. Die Versicherungen erkennen das Kurzgutachten bei einem Haftpflichtschaden zur Schadenregulierung an und übernehmen die Kosten hierfür.

Kurzgutachten Kostenvoranschlag Frankfurt

Kfz-Gutachten

Das Kfz-Gutachten ist die umfangreichste und aussagekräftigste Variante. Hier werden viele weitere Ansprüche aufgeführt, die über dem reinen Reparaturaufwand hinausgehen. Beispielsweise die Wertminderung, der Nutzungsausfall des Fahrzeugs und der Restwert. 

Wir beraten sie gerne unverbindlich über die für Sie richtige und vorteilhafteste Variante.

Unabhängiger KFZ-Gutachter
Wir sind Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter im Rhein-Main-Gebiet.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Hilfe von Experten - damit Sie Ihr gutes Recht bekommen!
Mehr erfahren
Previous slide
Next slide

Warum bevorzugt die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag?

Ist ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten sinnvoller?

Sind Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, einem sogenannten Haftpflichtschaden, dann versucht Sie die gegnerische Versicherung meist zu einem Kostenvoranschlag zu überreden. Doch wieso drängen die Versicherer zu einem Kostenvoranschlag? Der Grund dafür sind die vielen Euros, die die Versicherung versucht einzusparen! Denn die KFZ-Werkstatt kalkuliert nur die Reparaturkosten. Viele weitere Ansprüche, die Ihnen ein unabhängiger KFZ-Sachverständige ausweisen würde, bleiben unberücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich bei Schäden über der Bagatellschadensgrenze (ab etwa 750 Euro) ein vollumfängliches Kfz-Gutachten, das neben den reinen Reparaturkosten viele weitere schadenrelevante Punkte beinhaltet, Ihnen maximale Transparenz gewährt und als Beweissicherung dient.

Kurzgutachten Kostenvoranschlag Kfz Frankfurt

Bei Schäden innerhalb der Bagatellschadensgrenze sollten Sie das Kurzgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen.

Der Kostenvoranschlag geht weder auf den Wert Ihres Fahrzeuges ein, noch wird der Schaden fotografisch dokumentiert. Er hat also kaum Beweiskraft!

Im Vergleich zum Kurzgutachten bietet der Kostenvoranschlag kaum Absicherung im Streitfall. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden Sie als Geschädigter einen Nachteil haben. 

Das Kurzgutachten bietet Ihnen durch die detaillierte Beurteilung und Dokumentation des optischen und technischen Zustandes Ihres Fahrzeuges auch bei einem Bagatellschaden maximale Sicherheit, um den Rechtsweg zu bestreiten.

Ein weiterer Vorteil durch das Kurzgutachten ist die freie Wahl der Werkstatt. Bei einem Kostenvoranschlag durch die Werkstatt sind Sie meist auch an sie gebunden. Vorsicht! Für den Laien ist es kaum festzustellen, ob es sich bei dem Schaden um ein Bagatellschaden handelt oder nicht. Die Versicherungen verweisen allzu gerne darauf, dass Sie im Falle eines Bagatellschadens die Kosten für den Einsatz des Gutachters selbst zu tragen haben. Doch das ist falsch!

Mit uns gehen Sie kein Kostenrisiko ein. Wenn wir vor Ort im Zuge der Gutachtenerstellung feststellen, dass es sich um Bagatellschaden handelt, erstellen wir automatisch die richtige und erstattungsfähige Variante für Sie!

Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen oder von der Kfz-Werkstatt?

Der Kostenvoranschlag kann sowohl vom Kfz-Sachverständigen als auch von der Kfz-Werkstatt angeboten werden. Allerdings gibt es einige Aspekte die Sie als Geschädigter berücksichtigen sollten, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen.

Die Kostenvoranschläge von Werkstätten überschlagen die Reparaturkosten für einen zuvor definierten Arbeitsumfang. Die Kfz-Werkstätte nutzen dazu ihren eigenen Stundensatz und die eigenen Ersatzteilpreise.

Bereits hier stellt sich ein erheblicher Nachteil für Sie dar. Die freien Werkstätte liegen oftmals deutlich unter den Arbeitswerten, die Vertragswerkstätte als Grundlage verwenden. Natürlich müssen die Vertragswerkstätte auch die von den Autoherstellern vorgegebenen Ersatzteilpreise anwenden.

Kurzgutachten Kfz Frankfurt
Beweissicherungsgutachten Auto

Es können sich Preisunterschiede von bis zu 150%, von der Vertragswerkstatt zur deutschlandweiten Werkstatt-Servicekette ergeben. Im Vergleich zwischen der  Vertragswerkstatt und der  freien Werkstatt können in manchen Fällen bis zu 300% Preisunterschiede entstehen.

Genau so unterschiedlich können auch die Kostenvoranschläge und die daraus erstattungsfähigen Kosten ausfallen. 

Die Kosten für den Reparaturaufwand werden in der KFZ-Werkstatt oftmals durch kurze Sichtprüfungen kalkuliert. Viele Schäden werden allerdings erst sichtbar, wenn das Fahrzeug teilzerlegt ist. Somit können die Kosten später explodieren auch nachdem Sie bereits mit der Versicherung abgerechnet haben.

Ein weiteres Risiko birgt die Erstellung des Kostenvoranschlages selbst. Die Kfz-Werkstätte beanschlagen etwa zehn Prozent der Reparaturkosten für den Kostenvoranschlag. In der Regel werden die Kosten später bei der Reparatur des Fahrzeuges verrechnet.

Beispiel:
Die Schadenhöhe wird mit 4.000 Euro von der Werkstatt ermittelt. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages betragen demnach 400 Euro. Sie entscheiden sich aber für die fiktive Abrechnung (keine Reparatur, sondern Auszahlung in Geld). Die Kosten in Höhe von 400 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung allerdings nicht, weil sie dafür nur eine Pauschale von 100 Euro erstatten. Der KFZ-Sachverständige kennt die Regulierungspraxis und verrechnet von vornherein nur maximal 100 Euro für einen Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschläge gehören nicht zum Kerngeschäft einer KFZ-Werkstatt. Ein Sachverständiger hingegen ist auf die Erstellung von Kostenvoranschlägen und der Kalkulation von Schäden spezialisiert.

Der Kostenvoranschlag durch den Kfz-Sachverständigen kann jederzeit in ein vollwertiges Kfz-Gutachten erweitert werden. Bei Anfertigung eines Kostenvoranschlages empfehlen wir Ihnen, wenn das KFZ-Gutachten für Sie und Ihren Schadenersatz besser wäre.

Ein weiterer Vorteil von einem Kostenvoranschlag durch einen Gutachter ist die breitere Akzeptanz durch die Versicherungen. Der Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen ist prinzipiell der Werkstatt vorzuziehen.

Vorteile des Kostenvoranschlages durch den KFZ-Gutachter

Der KFZ-Gutachter berät sie unabhängig und neutral, ob ein Kostenvoranschlag oder Gutachten für Sie vorteilhafter ist 

Der Kostenvoranschlag durch den unabhängigen KFZ-Gutachter bemisst den Schaden exakter

Der KFZ-Gutachter kennt die Regulierungspraxis der Versicherer und verrechnet ein Honorar, das auch erstattet wird

Der Kostenvoranschlag kann jederzeit zu einem vollumfängliches Gutachten erweitert werden

Kostenvoranschlag Auto
Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Überblick der Varianten

Kostenvoranschlag

(Geringe Absicherung im Streitfall)

Mit Ersatzteilpreise

Mit Stundenverrechnungssätze

Ohne Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes

Ohne detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches

Ohne Beschreibung des optischen Zustandes

Ohne Beschreibung des technischen Zustandes

Ohne Auflistung von Serien- und Sonderausstattung (auch Spezialumbauten)

Ohne Angabe der Alt- und Vorschäden

Ohne Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit

Ohne Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung

Ohne Ermittlung der Wertminderung

Ohne Ermittlung des Nutzungsausfalls

Ohne Ermittlung des Restwertes

Kurzgutachten

(Gute Absicherung im Streitfall)

Mit Ersatzteilpreise

Mit Stundenverrechnungssätze

Mit Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes

Mit detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches

Mit Beschreibung des optischen Zustandes

Mit Beschreibung des technischen Zustandes

Mit Auflistung von Serien- und Sonderausstattung (auch Spezialumbauten)

Mit Angabe der Alt- und Vorschäden

Mit Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit

Mit Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung

Ohne Ermittlung der Wertminderung

Ohne Ermittlung des Nutzungsausfalls

Ohne Ermittlung des Restwertes

Kfz-Gutachten

(Beste Absicherung im Streitfall)

Mit Ersatzteilpreise

Mit Stundenverrechnungssätze

Mit Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes

Mit detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches

Mit Beschreibung des optischen Zustandes

Mit Beschreibung des technischen Zustandes

Mit Auflistung von Serien- und Sonderausstattung (auch Spezialumbauten)

Mit Angabe der Alt- und Vorschäden

Mit Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit

Mit Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung

Ohne Ermittlung der Wertminderung

Ohne Ermittlung des Nutzungsausfalls

Ohne Ermittlung des Restwertes

Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Ab welcher Schadenssumme sollten Sie ein KFZ-Gutachten erstellen lassen?

Es gibt die sogenannte Bagatellschadengrenze, etwa 750 Euro bis 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer, oberhalb dessen die Kosten für ein umfangreiches Kfz-Gutachten rechtzufertigen sind. Darunter sind Sie als Geschädigter zur Schadenminderung verpflichtet und können ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag anfertigen lassen. Die Kosten für alle drei Varianten werden von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung erstattet wird.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Schaden ein Bagatellschaden ist? Wir begutachten gerne vorab unverbindlich für Sie.

Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst kleinere Lackschäden am Stoßfänger bereits die Bagatellschadengrenze überschreitet.

Rufen Sie uns an – Wir erstellen Ihnen gerne ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag

Fragen und Antworten (FAQ)

Die Kosten für das Kurzgutachten oder dem Kostenvoranschlag werden von der gegnerischen Versicherung getragen, sofern Sie kein Verschulden an dem Unfallgeschehen tragen. 

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht Ihnen  Rechtsbeistand zu. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. 

Unser Einzugsgebiet

KFZ Gutachter Frankfurt - Sachverständiger Hanau - Bad Homburg - Aschaffenburg Darmstadt

Weitere Städte

Mainz, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Hochheim u.a.

Offenbach, Neu-Isenburg, Langen, Dreieich u.a.

Hofheim am Taunus, Bad Soden am Taunus, Hattersheim am Main u.a.

Dieburg, Rödermark, Rodgau u.a.

Bad Nauheim, Gelnhausen u.a.

Mörfelden-Walldorf, Egelsbach, Groß-Gerau u.a.

Seligenstadt, Langenselbold, Erlensee, Rossbach