Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Sie benötigen ein KFZ Gutachten?

Wir beraten Sie kompetent & unverbindlich

Die 3 Schritte zum KFZ-Gutachten

1

Kontaktaufnahme

Sie hatten einen Verkehrsunfall?
KFZ-Schaden?
Wichtig ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen, damit die Regulierung schnell und problemlos erfolgen kann.
Wir kommen kostenfrei zu Ihnen oder auf Wunsch auch zur Werkstatt oder Ihrer Arbeitsstätte.Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf eine professionelle Einschätzung und einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl.
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2

Begutachtung

Unsere Experten begutachten Ihr Fahrzeug unabhängig und verlässlich. Die Schäden werden ausführlich dokumentiert und Beweise gesichert.
Auf Basis der Beurteilung kalkulieren wir die Höhe Ihres Schadens. Das umfangreiche KFZ-Gutachten bildet die Grundlage für die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursachers bzw. seiner Versicherung.
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3

Regulierung

Innerhalb kürzester Zeit erstellen wir das schriftliche KFZ-Gutachten mit dem vollen Schadensumfang.
Wunschgemäß versenden wir eine Kopie direkt an Ihren Anwalt und/oder an die zuständige Versicherung. Sie können sich nun für eine Reparatur Ihres Fahrzeuges oder eine Auszahlung entscheiden.
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Wir sind Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter in Frankfurt am Main und Umgebung.

Schnelle und kompetente Hilfe von Experten - für Ihr gutes Recht!

Sie sind unverschuldet in einem Unfall verwickelt worden? Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie kostenfrei!

Vom Verkehrsunfall bis zur Regulierung

unfallgutachten

Zu einem Verkehrsunfall kann es schnell kommen – ob auf der Straße oder dem Parkplatz. Wird Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden beschädigt, muss der Verursacher dafür aufkommen. Ihr Schadenersatzanspruch umfasst dabei neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts.

Die Regulierung des Schadens erfolgt auf Basis eines Gutachtens. Die Reparaturkosten werden vom Unfallverursacher oder seiner Versicherung erstattet. Damit Ihnen dabei keine Nachteile entstehen, sollten Sie einen erfahrenen und professionellen Sachverständigen engagieren, der Ihnen unabhängig, schnell und verlässlich ein umfassendes Gutachten erstellt.

Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind als Schadenposition erstattungspflichtig.

Der Unfallverursacher bzw. seine regulierende Versicherung müssen diese Kosten tragen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es dazu die entsprechende Regelung § 249 BGB.

Demnach ist unsere Beauftragung für Sie komplett kostenfrei, wenn das Unfallgeschehen ohne Ihr Verschulden entstanden ist!

Ein professionelles KFZ-Gutachten bildet die Grundlage für die Abwicklung aller Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung.

Der einfache Kostenvoranschlag, wie man ihn aus einer KFZ-Werkstatt kennt, deckt im Gegensatz zum KFZ-Gutachten nicht alle Ansprüche ab!

Die Fotodokumentation des Fahrzeugs, die Ermittlung der Vorschäden oder die Verkehrstüchtigkeit des Autos sind einige Beispiele.

Wir nehmen alle Beweise fach- und sachgerecht auf, damit die Schadenhöhe bestimmt werden kann und Sie alle Ihre Forderungen gegen den Unfallverursacher in vollem Umfang durchsetzen können.
Unsere Ingenieure erstellen ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Unfallgutachten, das Ihnen zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis anerkannt wird.

Oftmals macht Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers ein verlockendes Angebot und versucht Sie in der Wahl des KFZ-Gutachters oder in der Art der Abwicklung des Unfallschadens zu beeinflussen. Nicht selten wird dabei die vom KFZ-Gutachter errechnete Summe aus wirtschaftlichen Interessen gekürzt.

Sie haben jedoch das Recht auf einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen! Wir empfehlen Ihnen das selbst in der Hand zu nehmen und von einem erfahrenen KFZ-Gutachter kompetent beraten zu lassen.

Unser Ingenieurbüro beurteilt den Schaden an Ihrem Fahrzeug umfassend gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Ein Laie kann oftmals das tatsächliche Ausmaß des Schadens oder die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges nicht abschätzen. Selbst bei einem auf dem ersten Blick scheinbaren Bagatellschaden, kann oftmals mehr beschädigt sein. Unsere erfahrenen Sachverständigen ermitteln den gesamten Schaden und erstellen Ihnen ein Unfallgutachten unter Berücksichtigung aller Aspekte.

Seriöse und kompetente Ingenieurbüros beraten Sie über das Unfallgutachten hinaus und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung

Unsere Ingenieure stehen für Schnelligkeit und Flexibilität. Kontaktieren Sie uns und wir kommen zu Ihnen, zu Ihrer Werkstatt oder auch zu Ihrer Arbeitsstätte. Als Experten in Sachen KFZ-Gutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.
Den meisten Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist nicht nur eine angemessene Regulierung, sondern auch eine schnelle Auszahlung wichtig. Wir garantieren eine schnelle Terminvereinbarung und eine umfassende Ermittlung des Schadens an Ihrem Fahrzeug.

Neben allgemeinen Forderungen können aus dem Haftpflichtschaden weitere Ansprüche entstehen. Diese wären beispielsweise Sachkosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung wie Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Sachschäden oder personenbezogene Ansprüche wie Arztkosten, Schmerzensgeld oder Zulassungsgebühren.

Tipp! Wir empfehlen grundsätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche heranzuziehen. Bei einem unverschuldeten Schaden werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen!

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Empfehlung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht

Die Erstellung des KFZ-Gutachtens und das Anwaltshonorar sind für Sie kostenneutral, denn sie werden von der gegnerischen Versicherung getragen!

Aus einem Unfallgeschehen resultieren meist weitaus mehr Forderungen als die reine Regulierung des Fahrzeugschadens. Neben der Reparatur können sich selbst bei scheinbar leichten Unfällen wie einem Auffahrunfall Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Arztkosten ergeben.
Nicht selten versucht die gegnerische Versicherung die berechtigten Forderungen nur teilweise oder gar nicht zu erstatten. Ohne vertiefte Kenntnisse Ihrer Rechte und Erfahrung im Umgang mit der Regulierungspraxis werden Ihnen somit Ihre Ansprüche vorenthalten.

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Das Thema Unfallschaden bietet viele Stolperfallen. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte im ,,Regulierungsdschungel’’ gewahrt werden.

Sie haben das Recht auf einen für Sie kostenfreien Rechtsbeistand – Nutzen Sie es! Lassen Sie Experten Ihre Forderungen durchsetzen!

Wir bieten Ihnen auf Wunsch die einfache und rechtssichere Abwicklung mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an.

Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Vorteile eines Unfallgutachtens

Unser unabhängiges und freies Schadengutachten ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, sofern Sie an dem Haftpflichtschaden keine Teilschuld tragen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.

Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation des Schadens von uns, damit Sie alle Mängel fach- und sachgerecht beheben lassen können und später keine Unstimmigkeiten über das Ausmaß des Schadens entstehen. Wir empfehlen das Unfallgutachten grundsätzlich immer von einem unabhängigen und freien KFZ-Sachverständigen durchführen zu lassen. Nur wenn das Schadengutachten frei von jeglicher Interessengruppe erstellt wurde, gilt es als neutrale Beweissicherung.
Mit unserem KFZ-Gutachten können Sie eine Wertminderung in Anspruch nehmen. Anhand von Faktoren wie Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Reparaturart, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Die Berechnungsmethoden für diese sogenannte merkantile Wertminderung sind sehr vielfältig – wir suchen gemeinsam die günstigste Variante für Sie aus.
Ihnen steht rechtlich ein Mietwagen während der Reparatur Ihres Fahrzeuges zu. Meist wird nur ein pauschaler Wert über das Fahrzeug getroffen. Wir berechnen in unserem Unfallgutachten die Ihnen tatsächlich zustehende Mietwagenklasse.
Den Schaden an Ihrem Fahrzeug können Sie sich auch auszahlen lassen. Dabei dient unser Gutachten bei der sogenannten fiktiven Abrechnung des Schadensersatzes als Auszahlungsgrundlage für die Versicherung.
Unser Unfallgutachten dokumentiert den exakten Schadenumfang für den späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, haben Sie das Recht, sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Hierfür ermitteln wir im Unfallgutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz.
Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert für Ihren Wagen (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) sowie seinen Restwert. Die regulierende Versicherung rechnet im Normalfall auf Basis des Gutachtens ab.

Auf Wunsch prüfen wir nach der Reparatur Ihres Fahrzeugs, ob ihr Wagen fach- sachgerecht instandgesetzt wurde. Durch diese sogenannte Rechnungsprüfung können Sie die Qualität der Arbeiten verlässlich einschätzen.

Wir erstellen Unfall- und Schadengutachten für alle Fahrzeuge unabhängig von der Automarke.
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Was beinhaltet ein KFZ Schadengutachten?

Ein Schadengutachten gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Schadenumfang, Schadenhöhe und Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis!Des Weiteren beinhaltet unser Schadengutachten folgende wichtige Details:

Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten, Instandsetzungskosten und Lackierkosten

Dokumentation der Fahrzeugdaten, inklusive der exakten Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefen, Kilometerstand sowie Aussagen zum Pflegezustand

Angabe zur Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis

Angabe der Wertminderung - falls der Wert gemindert ist

Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes mit entsprechender Besteuerungsart

Ermittlung des Restwertes im Falle eines Totalschadens

Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten

Detaillierter Schadenumfang und Darstellung aller beschädigten Baugruppen sowie ausführliche Aufführung aller benötigten Ersatzteile und Preise

Nutzungsausfallentschädigung (FAQ) pro Tag entsprechend der festgestellten Nutzungsausfallgruppe

Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezieller Innenausstattung

Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens

Kfz-Gutachten in Frankfurt & Umgebung

Fragen & Antworten (FAQ) Gutachten

Ist der Unfallschaden ohne Ihr Verschulden (auch keine Teilschuld) zustande gekommen, dann müssen alle Kosten, welche auch das KFZ-Gutachten umfassen, vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung getragen werden.

Bei einer Teilschuld müssen die Kosten anteilig der ermittelten Haftungsquote getragen werden.

Beispiel: Ihr Unfallgegner trägt zu 80% an dem Schadenereignis Schuld und Sie zu 20%. Somit werden die Kosten für das KFZ-Gutachten von der gegnerischen Versicherung zu 80% getragen.

Ein KFZ-Gutachten ist immer ratsam, wenn der entstandene Unfallschaden über einem Bagatellschaden ca. 750,- bis 1.000,- Euro liegt. Innerhalb des Bagatellschadens empfiehlt sich der günstigere Kostenvoranschlag. Die Kosten für ein vollständiges Gutachten wären aufgrund der Schadenminderungspflicht nicht gerechtfertigt.

Tipp: Auch die Gebühren für den Kostenvoranschlag werden vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung getragen, wenn Sie keine Schuld am Unfallgeschehen haben!

Vorschäden spielen für das KFZ-Gutachten nur eine zweitrangige Rolle.

In erster Linie wird der Umfang des entstandenen Schadens ermittelt.

Im Falle der Wertminderung des Fahrzeuges werden die Vorschäden mit in die Berechnung einbezogen.

Überlagern jedoch neue Schäden einen älteren Unfallschaden, wird der Schadenswert reduziert.

Vor- und Altschäden werden von uns nicht explizit errechnet. Wir nehmen lediglich eine grobe Einschätzung von nicht reparierten Schäden vor, um festzustellen, ob und in wie Weit der Fahrzeugwert dadurch beeinflusst wird.

Beispiel: Ein Kratzer auf der Motorhaube würde bei einer genauen Berechnung Reparaturkosten von 500,- Euro ergeben. Den Fahrzeugwert beeinflusst der Kratzer allerdings nur um etwa 100,- Euro. In diesem Fall stellt es einen Minderwert beeinflussenden Faktor dar. Einfach ausgedrückt, der Fahrzeugwert wird nur um den geschätzten Minderwert reduziert und nicht um die tatsächlichen Reparaturkosten.

Wichtig für uns ist, dass der Schadenbereich und die Fahrgastzelle gut zugänglich ist. Weitere Vorbereitungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Wir empfehlen allerdings das Fahrzeug kurz vorher abzuwaschen, damit die Schäden auf der Fotodokumentation gut sichtbar sind und es insgesamt einen gepflegten Eindruck für die Wertermittlung darstellt.

Haben Sie bedenken, dass Spuren des Unfallschadens beim abwaschen entfernt werden können, nehmen Sie kurz vorher selbst einige Fotos auf, die wir später zur Beweissicherung hinzuziehen können.

Zum einen kann ein stark verschmutztes Fahrzeug kleinere Schäden verdecken und zum anderen würde Ihr Auto in einem schlechten Licht dastehen. Der Pflegezustand des Fahrzeuges beeinflusst mit den Wiederbeschaffungswert. Daher empfehlen wir einen kurzen Waschgang, bevor das KFZ-Gutachten durchgeführt wird.

Grundsätzlich müssen alle Kosten für das KFZ-Gutachten vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung getragen werden.

Voraussetzung ist, dass Sie keine Mitschuld am Unfallgeschehen haben.

Dementsprechend entfällt eine Kostenvorstreckung und die Erstellung des Gutachtens ist für Sie kostenfrei!

Nein, als Geschädigter obliegt es Ihnen, ob Sie den Schaden für den ausgewiesen Betrag im Gutachten reparieren lassen oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen. Sie können entscheiden, ob, wie und wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen möchten. Sie können sich natürlich auch für eine Teilreparatur entscheiden.

Info: Bestimmte Posten des Gutachtens wie Ausfallentschädigung oder Mietwagenkosten werden für die Zeit der Raparaturdauer gegen Vorlage eines Reparaturnachweises erstattet.

In einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter grundsätzlich die freie Wahl eines Sachverständigen zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung.

Selbst bei einer Teilschuld, können sie den KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen und einen unabhängigen Ihrer Wahl beauftragen.

Wird der Schaden repariert, dann erstattet die Versicherung natürlich den ausgewiesenen Reparaturpreis mit der anfallenden Umsatzsteuer.

Bei einer fiktiven Abrechnung, wenn Sie sich die ausgewiesene Schadenshöhe aus dem Gutachten auszahlen lassen, greift jedoch § 249 S.2. BGB. Demnach muss die Versicherung die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Somit wird die kalkulierte Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt.

Als Geschädigter sind Sie nach § 254 BGB zur Schadenminderung verpflichtet. Die Begutachtung sollte zeitnah erfolgen, damit höhere Kosten, wie weitere Beschädigung durch fortlaufende Nutzung des Fahrzeuges oder witterungsbedingte Schäden vermieden werden.

Wird der Schaden repariert, dann erstattet die Versicherung natürlich den ausgewiesenen Reparaturpreis mit der anfallenden Umsatzsteuer.

Bei einer fiktiven Abrechnung, wenn Sie sich die ausgewiesene Schadenshöhe aus dem Gutachten auszahlen lassen, greift jedoch § 249 S.2. BGB. Demnach muss die Versicherung die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Somit wird die kalkulierte Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt.

Wir sind Ihr KFZ- Gutachter / Sachverständiger in Frankfurt am Main für Ihr Anliegen (Unfall)!